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   BFH, 31.03.2008 - III B 151/07   

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https://dejure.org/2008,10769
BFH, 31.03.2008 - III B 151/07 (https://dejure.org/2008,10769)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2008 - III B 151/07 (https://dejure.org/2008,10769)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2008 - III B 151/07 (https://dejure.org/2008,10769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verspäteter Zugang einer Einspruchsentscheidung

  • Judicialis

    AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 47 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - III B 151/07
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, eine konkrete Rechtsfrage zu formulieren und auf ihre Klärungsbedürftigkeit einzugehen (BFH-Beschluss vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 41).

    Das FG ist von diesen Rechtsgrundsätzen ausgegangen und hat - wie es ihm oblag (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 389) - den Sachverhalt aufgeklärt und die Umstände im Wege freier Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO gegeneinander abgewogen.

  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - III B 151/07
    Wenn es danach Zweifel am Zugang innerhalb der Dreitagesfrist verneinte, weil der Sohn beim Zugang nicht zugegen gewesen sei, objektiv nachprüfbare Gesichtspunkte für einen verzögerten Zugang fehlten und die zeitliche Abfolge des klägerischen Vortrags für eine Schutzbehauptung spräche, so ist dies weder willkürlich oder greifbar gesetzeswidrig noch könnte es sich dabei um einen "symptomatischen Rechtsfehler" handeln, dessen "Nachahmung" für die Entscheidung künftig vergleichbarer Sachverhalte befürchtet werden müsste (vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 2002 V ZR 100/02, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 754, betreffend § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Zivilprozessordnung; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 43).
  • BFH, 03.05.2001 - III R 56/98

    Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - III B 151/07
    An diese Substantiierung sind aber keine allzu hohen Anforderungen zu stellen, damit die Regelung über die objektive Beweislast, die nach dem Gesetz die Finanzverwaltungsbehörde trifft, nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen umgekehrt wird (Senatsurteil vom 3. Mai 2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365).
  • BFH, 21.03.2005 - XI B 219/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht (unterlassene Beweiserhebung),

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - III B 151/07
    a) Der Kläger hat dem FG-Urteil keine abstrakten Rechtssätze entnommen und diese anderen Entscheidungen in der Weise gegenübergestellt, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 21. März 2005 XI B 219/03, BFH/NV 2005, 1344).
  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Ob der Vortrag des die Fiktion bestreitenden Beteiligten geeignet ist, ernsthafte/berechtigte Zweifel an dem sich aus der Zugangsfiktion ergebenden Bekanntgabetag zu wecken, also dass die nicht entfernt liegende Möglichkeit besteht, dass der tatsächliche Zugang erst nach dem von § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X fingierten Zeitpunkt erfolgt ist, obliegt der tatrichterlichen Würdigung und Überzeugungsbildung im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG im konkreten Fall (vgl. BFH, Beschlüsse vom 31.03.2008, III B 151/07, und vom 11.07.2008, III B 141/07; Hess. LSG, Urteil vom 19.09.2005, L 9 AL 81/04; Sächs. LSG, Urteil vom 24.01.2013, L 3 AL 112/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2022, L 4 P 3924/20; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.01.2020, 2 LB 2/19).
  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Es hat den Sachverhalt aufgeklärt und die tatsächlichen Umstände im Wege freier Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO gegeneinander abgewogen (BFH-Beschluss vom 31. März 2008 III B 151/07, BFH/NV 2008, 1335).
  • BFH, 14.02.2012 - V S 1/12

    Zugangsvermutung bei Bekanntgabe von Verwaltungsakten; Verteilung der Beweislast,

    Um die Beweislast der Behörde zu begründen, muss der Steuerpflichtige nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch substantiierte Erklärungen darlegen, dass er nicht rechtzeitig in den Besitz des Bescheides gekommen ist (vgl. zuletzt BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115; vom 31. März 2008 III B 151/07, BFH/NV 2008, 1335; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; BFH-Urteile vom 6. September 1989 II R 233/85, BFHE 158, 297, BStBl II 1990, 108; vom 16. September 1986 IX R 61/81, BFHE 148, 104, BStBl II 1987, 435).
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